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Unsere Webseite ist jetzt barrierefrei – Inklusion auch online leben

Beitrag vom Juni 2025


Ab dem 28. Juni wird Barrierefreiheit Pflicht

Die gesetzliche Übergangsfrist für das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) endet: Ab dem 28. Juni müssen viele Unternehmen und Organisationen ihre Webseiten barrierefrei gestalten. Doch was bedeutet das eigentlich? Und wer ist davon betroffen?

100 % barrierefrei – wir haben es geschafft!

Wir freuen uns, verkünden zu dürfen: Unsere neue Webseite ist jetzt vollständig barrierefrei – soweit dies überhaupt möglich ist. Denn ganz ehrlich: Eine 100% barrierefreie Webseite ist in der Praxis oft nicht realisierbar. Vielmehr sprechen wir von barrierearmen Lösungen, die möglichst vielen betroffenen Nutzern den Zugang erleichtern. Und genau das haben wir umgesetzt – mit einem klaren Ziel: Niemanden ausschließen.

Design für alle – unser Beitrag zur Inklusion

Barrierefreies Webdesign ist mehr als nur ein gesetzlicher Standard, mehr als es das BFSG vorgibt. Es ist ein Beitrag zur Inklusion – und ein wichtiger Teil unseres Verständnisses von inklusivem Kommunikationsdesign. Unser Motto: Design für alle. Denn alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – sollen Informationen online gleichwertig nutzen können.

Wer muss eine barrierefreie Webseite haben?

Nicht jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet. Laut BFSG-Vorgaben betrifft die Barrierefreiheitspflicht:

  • Nicht nur B2B-Kunden: Wer auch an Privatpersonen verkauft, ist betroffen
  • Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro

Das bedeutet: Viele unserer Kunden sind rein formal nicht betroffen – und auch wir selbst wären nicht verpflichtet. Aber für uns zählt etwas anderes: Wir wollen niemanden ausschließen, sondern unseren digitalen Raum so inklusiv wie möglich gestalten.

Was macht eine eigentlich Webseite barrierefrei?

Eine barrierefreie Webseite (nach BFSG) berücksichtigt verschiedenste Anforderungen – von der Technik bis zum Design. Hier sind die wichtigsten Kriterien:

  • Korrekte Programmierung nach geltenden Standards (z. B. WCAG)
  • Barrierefreies HTML & ARIA-Tags für Screenreader
  • Alt-Texte für Bilder, damit visuelle Inhalte auch mit Screenreadern vorgelesen werden können
  • Hoher Farbkontrast zur besseren Lesbarkeit
  • Leserliche Fonts in ausreichender Größe
  • Verzicht auf Text in Bildern, da dieser oft nicht lesbar oder skalierbar ist

All diese Maßnahmen sorgen dafür, dass Inhalte auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Hürden zugänglich sind.

Neugierig geworden?

Wenn Sie mehr zum Thema Barrierefreiheit im Kommunikationsdesign erfahren möchten, empfehlen wir die Seite leserlich.info – eine hervorragende Ressource rund um barrierefreies Design, Webstandards und Inklusion.

Wollen auch Sie barrierefrei(er) werden?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung einer barrierearmen oder barrierefreien Webseite. Egal ob Sie nach dem Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) gesetzlich verpflichtet sind oder freiwillig einen Beitrag zur digitalen Teilhabe leisten möchten – wir stehen Ihnen mit Erfahrung und Know-how zur Seite.


Kontaktieren Sie uns – gemeinsam machen wir das Web offener, zugänglicher und menschlicher.

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